Schiffer- und Donaupatent bei nautik-austria
Zum Führen eines Kraftfahrzeugs benötigen Sie einen Führerschein. Genau so ist es bei Booten oder Schiffen. Im Volksmund wird dieser Befähigungsausweis „Bootsführerschein“ oder „Donaupatent“ genannt – die korrekte Bezeichnung lautet in Österreich „Schiffsführerpatent“. Um ein großes Schiff steuern zu dürfen, benötigen Sie viel Erfahrung, technisches Wissen und ein Kapitänspatent. Es gibt zahlreiche Versionen von Schifferpatenten. Hier erfahren Sie, welche Art von Schiffsführerpatent für Sie geeignet ist.
Was ist das Donaupatent?
„Bootsführerschein Donau“ ist der umgangssprachliche Ausdruck für das Schiffsführerpatent 10 m (SFP 10 m). Die Bezeichnung „Donaupatent“ leitet sich davon ab, dass der Befähigungsnachweis SFP 10 m nicht nur auf Flüssen und Seen, sondern auch auf Wasserstraßen wie beispielsweise der Donau gilt.
Schiffsführerpatent SFP 10
Kürzel für dieses Patent ist SFP 10. Dieser Befähigungsausweis berechtigt Sie zur selbstständigen Führung von Motorbooten bis zu zehn Metern Länge ohne PS-Limit. Der Gültigkeitsbereich umfasst Wasserstraßen, z. B. die gesamte Donau und alle Flüsse und Seen. Auch für das SFP 10 m gibt es kein PS-Limit.
Kurskosten: ab € 365,16
Schiffsführerpatent SFP 20
Wenn Sie ein Schiffsführerpatent SFP 20 besitzen, haben Sie die Berechtigung zum Führen von bis zu 20 Meter langen Schiffen auf den Binnengewässern und auf Wasserstraßen, z. B. der Donau usw.
Kurskosten: ab € 1490,-
Beförderung von Fahrgästen
Optional kann die Berechtigung zur Beförderung von Fahrgästen erworben werden.
Diese Berechtigung ist nicht nur für das Führen von Fahrgastschiffen erforderlich, sondern auch für die Beförderung von bis zu 12 Fahrgästen auf anderen Fahrzeugen.
Buchen Sie jetzt Ihren Kurs!